Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH
Große Oderstraße 25a
15230 Frankfurt (Oder)
Brandenburg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Website marienkirchblick.de informiert über das Neubau-Wohnprojekt „Marienkirchblick“ in Frankfurt (Oder), Große Oderstraße, und präsentiert freie Mietwohnungen (2–4 Zimmer, ca. 56–117 m²). Insgesamt werden 37 barrierearme Wohnungen, darunter 15 vollständig barrierefreie Einheiten, zur Erstvermietung angeboten. Interessierte erhalten einen Überblick über Lage, Ausstattung und aktuelle Verfügbarkeiten und können von der Startseite aus zur Wohnungsübersicht und zur Besichtigung navigieren.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Dienstleistung wird digital über die Website erbracht: Nutzerinnen und Nutzer sehen eine Liste freier Wohnungen mit Eckdaten (Zimmer, Größe, Mietpreis) und können Detailseiten öffnen. Beschrieben werden u. a. die Ausstattung (z. B. Echtholzböden, bodengleiche Duschen/Wannen, Aufzug, LAN-Anschlüsse, Fußbodenheizung, elektrische Beschattung, Abstellräume) sowie besondere Barrierefreiheits-Merkmale (z. B. Aufzüge in allen Aufgängen, barrierefreier Zugang bis in den Keller). Über die Seite kann eine Besichtigung angestoßen werden; die Wohnungen befinden sich zentral an der Großen Oderstraße in Frankfurt (Oder).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Einige Audio- und Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel, diese dienen nur zur Dekoration im Hintergrund und haben keine Ton- oder Sprachausgabe. PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar. Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet. Ggf sind nicht alle Bilder im Bereich „Freie Wohnungen“ mit Alt-Texten versehen.
Barrierefreie Alternativen
Über die Sidebar können einige Dinge, wie z. B. Kontrast, Schriftgröße, etc. angepasst werden. Animationen lassen sich per Knopfdruck stoppen.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir sind darum bemüht, alle Inhalte zeitnah barrierefrei anbieten zu können. Der Anbieter des Immobilienplugins hat bereits angekündigt, in den nächsten Wochen ein Update mit Anpassungen der Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Eine genaue Angabe können wir momentan nicht machen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 16.09.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 08.09.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH
Große Oderstraße 25a
15230 Frankfurt (Oder)
E-Mail: mosig@wowi-ffo.de
Telefon: +49 335 – 689 50 486
Link zur Website: https://marienkirchblick.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.
Laufende Bemühungen zur Sicherstellung der Zugänglichkeit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, um die Zugänglichkeit zu bestimmen. Dabei handelt es sich um international vereinbarte Standards, die eine breite Palette von Empfehlungen und Best Practices für die Nutzbarmachung von Inhalten umfassen. Wenn wir unserer Website neue Seiten und Funktionen hinzufügen, werden alle Designs, Codes und Verfahren zur Eingabe von Inhalten anhand dieser Standards überprüft.
Die Barrierefreiheit einer Website ist ein fortlaufender Prozess. Wir testen Inhalte und Funktionen kontinuierlich auf die Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA und beheben alle Probleme, um sicherzustellen, dass wir die Standards erfüllen oder übertreffen. Die Prüfung unserer Website wird von unseren Teammitgliedern mit branchenüblichen Tools wie dem WordPress-Plugin Accessibility Checker sowie mit Farbkontrast-Analysetools, Navigationstechniken nur mit der Tastatur und Flesch-Kincaid-Lesbarkeitstests durchgeführt.